Das Bildungs- und Teilhabepaket in Wilhelmshaven
Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 die sogenannte Hartz-IV-Reform beschlossen. Bestandteil ist u. a. auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind:
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Notwendige Lernförderung
- Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten und in der Kindertagespflege
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 25 Jahren,
- wenn sie in einer Familie leben, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht,
- und eine Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es nur bis einschließlich 18 Jahren.
Vordruck für den Antrag
Das für die Beantragung der Leistungen notwendige Formular ist im Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven erhältlich.
Den Antrag können Sie im Jugendamt auch persönlich abgeben.
Sie können das Antragsformular hier als PDF downloaden: